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FAQ

Alle häufig gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, falls Ihre Fragen unbeantwortet bleiben.

Fragen zu Funktionalität und Angebotsumfang

Was sind wesentliche Bestandteile des Konzepts?

Ziel des Betriebs ist die zuverlässige, sichere und zeitnahe Dokumentation, Kommunikation und Information am Einsatzort. Auch die Auswertung und Archivierung der Dokumentation ist Bestandteil des Systems. Dies wird durch eine gesicherte Übertragung und mobile Speicherung der Patientendaten und die Bereitstellung von personalisierten und nicht personalisierten Informationen unter Berücksichtigung der geltenden Datensicherheits- und Datenschutzbestimmungen erreicht. Der Datenschutz spielt beim Einsatz von NIDAklinik eine besondere Rolle, da Daten des Rettungsdienstes an unterschiedliche Empfänger, beispielsweise Kliniken und Abrechnungsstellen, versendet werden, welche bislang nur telefonisch oder überhaupt nicht kommuniziert wurden. Daher ist sicherzustellen, dass die Daten korrekt und vollständig übermittelt (Datensicherheit) und die Daten nur von autorisierten Personen eingesehen und nur für den angedachten Bestimmungszweck (Datenschutz) eingesetzt werden. Es wird empfohlen mit jedem Datenempfänger einen Vertrag über die Nutzung der Daten abzuschließen.

Was ist der Zweck der Datenverarbeitung?
Die Durchführung des Rettungsdienstes ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge, welche in den meisten Fällen von den Trägern (Landkreise, kreisfreie Städte) an Leistungserbringer delegiert wird. Die Leistungserbringer sind Hilfsorganisationen, Feuerwehren und private Rettungsdienste.

Das Rettungsdienstpersonal ist zur Dokumentation im Rahmen des jeweiligen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet. Die Durchführenden des Rettungsdienstes müssen die Dokumentationsverpflichtung durchsetzen, die erhobenen Daten auswerten und die Ergebnisse als Grundlage der Qualitätssicherung verwenden. Das primäre Ziel der Erfassung und Speicherung der erhobenen Daten dient daher dem Qualitätsmanagement.
Wie funktioniert die Datenerfassung?
Die Datenerfassung erfolgt auf dem mit Touchscreen ausgerüsteten und medizinischen Vorgaben entsprechenden Handheld PC (z.B. medDV.pad) mittels Fingerdruck auf aktive Flächen (Buttons). Die Applikation bietet dabei ausreichend große Tasten um eine zügige und problemlose Erfassung zu ermöglichen. Zum Schichtbeginn melden sich die Benutzer mit Name und Nummer an. Wenn vorhanden kann die Versichertenkarte / elektronische Gesundheitskarte über einen integrierten Smartcard Reader eingelesen werden. Zur Laufzeit des Programms sind alle erfassten Daten in einem stromabhängigen Speicher (RAM) abgespeichert. Der Datenverlust durch Stromausfall oder durch Fehler in der Applikation ist durch Wiederherstellungspunkte abgesichert. Dies geschieht zum Beispiel nach dem Ausfüllen von Formularen, dem Einlesen der Versichertenkarte, Protokollausdrucken, etc. Die Daten zur Wiederherstellung werden in einem stromunabhängigen Speicher (z.B. Festplatte) abgelegt. Bei vielen Rettungseinsätzen sind zwei Rettungsmittel – zum Beispiel Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungswagen – im Einsatz. Häufig kommt es dabei vor, dass der Patient nicht vom Notarzt in die Klinik begleitet werden muss. Der Notarzt steht dadurch schneller für neue Einsätze zur Verfügung. Die erforderliche Zusammenführung der Dokumentation der rettungsdienstlichen- und der ärztlichen Tätigkeiten sowie der Patientenmesswerte erfolgt über Bluetooth®. Dabei wird die Übertragung durch den Benutzer auf dem empfangenden Pad initiiert. Die Übertragung MUSS auf dem sendenden Pad innerhalb von zehn Sekunden durch den Benutzer bestätigt werden.
Sind Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?
Die Datenschutzbeauftragten der Kliniken und der Rettungsdienste haben ihre Einwilligung zu unserem Datenschutz- und Betriebskonzept abgegeben. Früh in der Projektierung haben wir mehrere Datenschutzbeauftragte aus Klinik und Rettungsdienst sowie Experten für Security und Kryptografie hinzugezogen. Das System wird mit regelmäßigen Updates und modernsten Schutzmechanismen (Intruderdetection) auf dem höchsten Stand der Technik gehalten.
Wem gehören die Daten?
Die vom Rettungsdienst dokumentierten Daten gehören eindeutig dem Rettungsdienst. Für die Protokollübergabe und Voranmeldung stellt der Rettungsdienst diese Daten den Kliniken in ihren Postfächern zur Verfügung. Somit übergibt der Rettungsdienst den Kliniken für diese Daten das Nutzungsrecht.
Warum besteht NIDAklinik aus so vielen Komponenten?

NIDAklinik bietet eine Vielzahl an Anwendungen und wird durch das Innovationsmanagement stetig weiterentwickelt und an die Anforderungen der Kunden angepasst. Im Fokus steht immer das Patientenwohl. Wir richten die Weiterentwicklungen an den Ergebnissen von Studien aus. Damit gewährleisten wir, dass Funktionen vorher evaluiert und unter Realbedingungen erprobt wurden. NIDAklinik ist ein sektorenübergreifendes Werkzeug. NIDAklinik bietet neben Rettungsdienst und Klinik-spezifischen Anwendungen von Einsatzdokumentation bis Alarmierung auch Möglichkeiten zur Auswertung der elektronischen Daten. Das ermöglicht Kliniken und Rettungsdiensten zugleich die Chance gemeinsam die Versorgungskette zu verbessern und Schwachstellen zu identifizieren. Wir begleiten dieses sektorenübergreifende Qualitätsmanagement mit jährlichen Workshops und daten-getriebenen Feedback. Sprechen Sie uns an.

Warum zählt NIDAklinik zur Telemedizin?

Die Telemedizin ist definiert durch den Austausch medizinischer Daten über Informations- und Kommunikationstechnologien mit dem Ziel der Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten. Es gibt mehrere Unterscheidungsmerkmale für telemedizinische Dienstleistungen. Zunächst unterscheidet man die Kommunikationsart, die entweder gleichzeitig (synchron), nacheinander (asynchron) oder beides sein kann. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Kommunikationsweise, die entweder vertikal (z.B. Arzt und Patient) oder horizontal (z.B. Arzt zu Arzt) stattfindet. Sobald die Kommunikation nur in eine Richtung geschieht, nennt man das unidirektional, wohingegen der Austausch von medizinischen Informationen auch in beide Richtungen (bidirektional) erfolgen kann. Mit NIDAklinik lassen sich medizinsiche Informationen direkt vom Einsatzort in die Klinik übertragen (telemedizinische Voranmeldung). Damit ist NIDAklinik ein asynchrones, unidirektionales, vertikales und horzizontales Telemedizin-System. NIDAklinik entwickelt sich ständig weiter, sodass weitere Merkmale der Telemedizin, wie z.B. die bidirektionale Kommunikation ggfs. implementiert werden.


Fragen zu den Vorteilen des Systems

Welche Vorteile haben die Patienten?

Bei zeitkritischen Notfällen wie beim akuten Schlaganfall oder Herzinfarkt sterben jede Minute eine Unzahl an Körperzellen meist unwiderruflich ab. Die Folge für Patienten sind bleibende Schäden, die den Alltag erheblich einschränken und die Lebensqualität deutlich reduzieren. In unseren Studien konnten wir nachweisen, dass Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten durch bessere Outcomes vom System profitieren. Die Klinik vermeidet unnötige Verzögerungen im Ablauf der Behandlung und kann zielgerichteter Patienten mit dringlichem Bedarf schneller versorgen. Dies gilt auch für andere zeitkritische Notfälle wie dem Trauma / Polytrauma und Krampfanfällen. Dies bedeutet, dass Patienten besser geheilt werden, weniger bleibende Schäden zurückbehalten und über eine höhere Lebensqualität verfügen.

Welche Vorteile haben die Krankenhäuser?
Die Krankenhäuser erreichen mit unserem System eine höhere Versorgungsqualität (besseres Outcome der behandelten Patienten), eine bessere Planbarkeit, eine frühere Vorbereitungsphase und damit einhergehende Stressreduktion in der Notaufnahme, eine Vereinfachung der Datenhaltung in der Administration und eine höhere Lesbarkeit der Protokolle. Zudem können sie frühzeitig auf die Patientenströme im Rettungsdienst reagieren und dazu beitragen, dass Sekundärverlegungen, Über- und Unterkapazitäten und Verwechslungen vermieden werden.
Welche Vorteile haben die Rettungsdienste?
Die Rettungsdienste sparen wertvolle Sickerzeiten bei der Suche nach einem freien Platz für den Patienten und bei dessen Übergabe im Krankenhaus. Hierdurch steigern sich Planbarkeit und Verfügbarkeit. Die Einhaltung der Hilfsfrist wird erleichtert. Außerdem wird durch die enge Abstimmung und die Intensivierung des Austauschs mit den Kliniken auch die Professionalisierung des Rettungsdienstes vorangetrieben, da sich Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter auf Augenhöhe begegnen. Durch die Vernetzung der Daten des Rettungsdienstes und der Kliniken sind zudem eine höhere Datenqualität und damit auch bessere Auswertungsmöglichkeiten zu den Leistungen des Rettungsdienstes und des Krankenhauses möglich.
Warum ist eine Datenübertagung notwendig? Warum reicht eine telefonische Abstimmung nicht aus?

Bei Klinik und Rettungsdienst ist die Akzeptanz für die Abstimmung über das NIDAklinik-System aufgrund der hohen Effizienz und Praktikabilität deutlich höher als per Telefon. Die Ärzte der Kliniken sehen einen Vorteil für ihre Patienten durch die korrekte standardisierte Voranmeldung. In verschiedenen Studien konnte gezeigt werden, dass sich die telefonische Verständigung zwischen Rettungsdienst, Leitstelle und Klinik in den meisten Fällen auf Ankunftszeit und grundlegende medizinische Parameter beschränkt. Nur in wenigen Fällen sind ein intensiver Austausch und die Diskussion zur weiteren Behandlung notwendig. Für die meisten Fälle ist es somit ausreichend, dass diese Parameter standardisiert vom Rettungsdienst erfasst und übermittelt werden. Dies erfolgt mittels einer telemedizinischen Voranmeldung im Vergleich zum Telefon deutlich effizienter. Die Kommunikation erfolgt asynchron, so dass der Rettungsdienst die Daten übermittelt, wann es ihm zeitlich passt, und auch die Klinik kann die Daten abrufen, wann es bei ihr zeitlich am besten passt. Die Kommunikation zwischen Rettungsdienst und Klinik wird durch die checklistenbasierte Abfrage standardisiert und ist in der Konsequenz auch für die spätere Auswertung nachvollziehbar. Telefonate lassen sich nur sehr schwer nachträglich auswerten bzw. dokumentieren. Außerdem wird der „Stille-Post-Effekt“ vermieden, so dass keine vermeidbaren Kommunikationsfehler entstehen.

Darf das Protokoll des Rettungsdienstes digital versendet werden oder muss es dann nochmal ausgedruckt und unterschrieben werden?
Die Übergabe der Protokolle ist in den Betriebs- und Datenschutzkonzepten mit dem Rettungsdienst durchführenden beschrieben und durch die Datenschutzbeauftragten vor Projektstart freigegeben. In Bayern ist die digitale Übergabe im Bay RDG im Artikel 46 beschrieben, wonach die Rettungsdienste Ihre Feststellungen der Klinik zu übergeben haben. Die Unterschrift kann digital auf dem NIDA Pad im Unterschriften Feld erfolgen oder im NIDAclient der Rettungsdienste kann sich der Mitarbeiter ein eigenes Passwort anlegen. Sollte eine Klinik noch nicht mit der digitalen Anbindung ausgestattet sein, kann das Protokoll zur Übergabe auch ausgedruckt, bzw. gefaxt werden.
Ersetzt die digitale Voranmeldung die Anmeldung über die Leitstelle oder direkt per Telefon?

Das bisherige Procedere der Voranmeldung soll unberührt bleiben und nicht durch NIDAklinik ersetzt werden. Die Abklärung freier Betten und Behandlungskapazitäten ist Aufgabe der Leitstellen, kann aber regional unterschiedlich gehandhabt werden. NIDAklinik soll mit den übermittelten Informationen den Übergabeprozess verbessern und die vorhandenen Informationen ergänzen. Die Workflows werden in der Regel durch die ärztlichen Leiter Rettungsdienst vorgegeben, bei den zeitkritischen Fällen und Tracer Diagnosen kann das persönliche Telefonat unabhängig von NIDAklinik stattfinden. Im Idealfall ergänzt das persönliche Telefonat die telemedizinische Voranmeldung.

Wann wird der Datensatz vom Rettungsdienst gesendet?
Der telemedizinischer Voranmeldedatensatz wird dann gesendet, wenn das Transportziel bestätigt wurde und feststeht. Diese Bestätigung kann von den Leitstellen erfolgt sein, vom persönlichen Telefonat mit der Klinik oder in einigen Bereichen über die verschiedene elektronischen Bettenkapazitätssysteme. Dabei spielt es eher eine untergeordnete Rolle, ob die telemedizinische Voranmeldung vor Transportbeginn oder während der Fahrt stattfindet. Meistens ist dies eine einsatzabhängigie und situative Entscheidung. Die Regel lautet: Patient immer zu erst!

Fragen zu möglichen Risiken

Ist aufgrund der Voranmeldung mit Zeitverzögerungen beim Rettungsdienst zu rechnen?
In zahlreichen Studien konnte aufgezeigt werden, dass sich keine Verzögerungen ergeben. Für die Dateneingabe benötigt ein geübter Benutzer ca. 1-2 Minuten. Diese Aktivität verläuft meist parallel zur Patientenversorgung bzw. beim Start des Transportes, wenn die Situation es zulässt. Klare Regelung ist, dass erst der Patient zu versorgen ist und dann erst sekundär die Dateneingabe erfolgt. Ist keine Hand frei, kann auf die Dateneingabe verzichtet werden.
Welche Leitlinienempfehlungen gibt es?

Zur Voranmeldung des Patienten mit akuten lebensbedrohlichen Störungen gibt es zwei internationale Empfehlungen. Zum einen zum akuten Schlaganfall (https://www.ahajournals.org/doi/full/10.1161/STR.0000000000000158) und zum akuten Koronarsyndrom (https://academic.oup.com/eurheartj/article/39/2/119/4095042). Beim akuten Schlaganfall wird empfohlen, dass der Rettungsdienst neben der Verwendung eines prähospialen Schlaganfallscores auch eine Voranmeldung durchführt, um das Krankenhaus in die Lage zu versetzen notwendige Ressourcen frühzeitig zu mobilisieren (Empfehlungsgrad I, Evidenzgrad B). Beim akuten Koronarsyndrom soll neben der Voranmeldung auch eine EKG-Telemetrie, dass zur Umgehung Nicht-PCI-Krankenhäuser und Notaufnahmen beträgt, erfolgen. Auf Landesebene empfehlen Verbände der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst diese Leitlinien (z.B. in Bayern). All diese Leitlinienempfehlungen sind mit NIDAklinik umgesetzt.

Warum ist NIDAklinik kein Medizinprodukt?

NIDAklinik wurde in zahlreichen Studien evaluiert und ist bereits seit 2008 für die telemedizinische Voranmeldung im Einsatz. Nach Einschätzung zahlreicher Experten ist NIDAklinik kein Medizinprodukt nach Definition des Medizinproduktgesetzes, da mit dem System weder Diagnose oder Therapie durchgeführt wird noch Scoring zur automatisierten Behandlung eingesetzt wird. Medizinprodukte sind Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die vom Hersteller für die Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Das System wird somit ausschließlich zur Information, Dokumentation und Kommunikation rund um die Voranmeldung eingesetzt. Die Entscheidungen zu Diagnose und Therapie werden von den Ärzten in der Klinik anhand der etablierten Leitlinien, Standard Operating Procedures (SOPs), Medizinprodukte und unabhängig von NIDAklinik getroffen. Alle Medizingeräte wie mobile Defi/EKG-Einheiten (z.B. Corpuls C3, Lifepack) sind Medizinprodukte und werden über eine Schnittstelle ausgelesen, aber nicht durch NIDAklinik beeinflusst. Die Daten verschiedener Systeme werden durch NIDAklinik zusammengeführt, um Medienbrüche zu minimieren ohne deren Daten zu beeinflussen. NIDAklinik ist vergleichbar mit Dokumentations- und Informationssystemen wie Krankenhausinformationssysteme und Praxisverwaltungssysteme sowie mit Kommunikationssystemen wie Telefon oder Telefax im Krankenhaus, die auch keine Medizinprodukte sind. Es besteht in der Anwendung kein Risiko für den Patienten. Vielmehr bestehen ausschließlich Vorteile aufgrund der verbesserten Informationslage aller Beteiligten.


Fragen zu Kosten

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Den Kliniken entstehen Kosten für die Installation und für den Betrieb. Für den Betrieb existiert eine Update-Lizenz, um einen Support für die Systeme bereitzustellen und diese weiterzuentwickeln. Das System wird so ständig technisch und medizinisch weiter verbessert. Dadurch sparen sich die Kliniken Kosten für neue Updates. Der aktuelle Stand der Medizin und Technik werden eingehalten. Wir bieten über einen Servicevertrag weitere Dienstleistungen, die zur Qualitätssicherung dienen. Dazu gehört die Veranstaltung jährlicher Workshops in den Regionen und die Erstellung von Feedback-Reports auf Basis der NIDAklinik-Daten.


Fragen zum Ausbau des Systems

Wer bestimmt die weitere Entwicklung des Systems und überwacht die Sinnhaftigkeit der Aktivitäten?
Derzeit koordiniert das ZTM die Weiterentwicklung des Systems. Hierbei erfasst es regelmäßig Anforderungen der Kliniken, übersetzt diese in eine technische Spezifikation und stimmt sich bei der Umsetzung mit den Herstellern ab. Anschließend testet das ZTM dieses Update im eigenen Testzentrum, bevor es an die Kliniken, Rettungsdienst und Leitstelle verteilt wird.
Welche Voraussetzungen müssen eine Klinik bzw. eine Region erfüllen?
Für das System kommt jede Klinik in Frage, die zeitkritische Notfälle aufnimmt und/ oder mit dem Krankentransport/ Rettungsdienst interagiert. Damit stehen vor allem die Akutkliniken mit ZNA, Stroke Unit, Chest Pain Unit, Schockraum, etc. im Vordergrund.
Warum ist eine Update-Lizenz notwendig?
Mit der Erfahrung von über zehn Jahren hat sich unser Ansatz des „Kümmerns“ bestätigt. Es benötigt eine Institution, die sich um die Vernetzung von Rettungsdienst und Klinik kümmert und für die diversen beteiligten Hersteller (u.a. medDV, GS mit Corpuls, Physio Control mit LP12/LP15) als First-Level-Support bereitsteht. Damit stellen wir mit wenigen Arbeitsstunden pro Monat pro Region sicher, dass der Betrieb ruhig verläuft, Änderungen gründlich überlegt eingepflegt werden und bei Problemen schnell reagiert wird.
Wie sind Support und Wartung gelöst?
Der Support des ZTM ist direkt für Rettungsdienste und Kliniken frei kontaktierbar. Wir fungieren hier als First-Level-Support für die Problemerfassung. Dabei prüfen wir zunächst, ob wir das Problem direkt selbst beheben können oder mit welchem Hersteller das berichtete Problem tiefergreifend geklärt werden muss.
Sind Sonderwünsche der Kliniken möglich?
Sonderwünsche für jede Klinik sind machbar, solange sie gut begründet werden und eine besondere regionale Anforderung erfüllen müssen. Prinzipiell versuchen wir, die Module für alle Regionen standardisiert anzubieten, da Wartung und Weiterentwicklung dann deutlich effizienter verlaufen. Daher sollte die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit jedes Sonderwunsches hinterfragt werden, da sich die Kosten für Wartung, Support und Weiterentwicklung erhöhen.